Neue Gedächtnisstätte anlegen.
Jede Gedächtnisstätte ist mit folgenden Serviceleistungen verbunden:
Jede Gedächtnisstätte kann ohne Fristfestlegung angelegt werden.
Nachträgliche Änderungen an der Gedächtnisstätte sind jederzeit über „friedparks“ möglich.
Hinterbliebene erhalten auf Wunsch am Geburtstag und/oder am Todestag des Verstorbenen eine Erinnerungs e-Mail von „friedparks“.
Die e-Mail kann ebenso an jede andere, vom Hinterbliebenen mitgeteilte Adresse gesendet werden.
Kosten
Es entstehen einmalig folgende Kosten:
Einrichtung der Gedächtnisstätte: | 155,00 € |
Nachträgliche Änderungen der Gedächtnisstätte je Auftrag | 25,00 € |
Nach Eingang eines Auftrages haben Sie ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht
Für die Auftragserteilung reicht eine entsprechende Mitteilung über „Kontakt“
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